10.04.2025

Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit Pflicht – auch für deinen Cookie-Banner. Erfahre, welche Anforderungen das Barrierefreiheitsgesetz stellt und wie du sie mit WebCare umsetzt.
Das Barrierefreiheitsgesetz kommt – und dein Cookie-Banner steht im Rampenlicht
In diesem Blog-Beitrag informieren wir dich über die Anforderungen an ein barrierefreies Consent- bzw. Cookie-Banner-Design und wie du deine Anforderungen mit der Consent Management Lösung WebCare von Datarepoter umsetzen kannst. Weil ab dem 28. Juni 2025 wird die digitale Barrierefreiheit (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG) zur Pflicht. Und auch der Cookie-Banner muss den Anforderungen entsprechen – klar, verständlich und zugänglich für alle.
Der technische Standard wird durch eine europäische Richtlinie definiert mit der Europäischen Norm „Accessibility requirements for ICT products and services“ Version 3.2.1 (2021-03). Das sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 AA von W3C sowie weitere zusätzliche Kriterien.
Worum geht es bei der digitalen Barrierefreiheit?
Eine barrierefreie Website oder mobile Anwendung muss zukünftig so gestaltet werden, dass sie für alle Menschen zugänglich ist – unabhängig von ihren Einschränkungen. Cookie-Banner sind überwiegend ein fester Bestandteil von Webseiten und erscheinen beim Einstieg. Sie können für Menschen mit Behinderungen problematisch sein, wenn sie nicht barrierefrei oder schwer bedienbar sind.
Welche Unternehmen sind vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen?
Österreichische Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von über 2 Millionen Euro. Erfasst werden alle digitalen Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten – vom Online-Shop über Apps bis hin zu Bankomaten, E-Book-Readern und digitalen Kundenportalen.
Was wird konkret im Rahmen des neuen Gesetzes verlangt?
Digitale Angebote müssen inhaltlich, visuell und technisch so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen bedienbar und verständlich sind – unabhängig von etwaigen Einschränkungen. Wer die Anforderungen nicht erfüllt und somit eine Verwaltungsübertretung begeht, riskiert Strafen von bis zu 80.000 Euro. (Quelle: Paragraf 36, Absatz 1)
Das neue Barrierefreiheitsgesetz verpflichtet nicht nur zur Einhaltung technischer Standards und der damit verbundenen Bürokratie. Es ist – wenn man so möchte – ein moralischer Prüfstein. Denn es zwingt Unternehmen, die Gestaltung digitaler Räume nicht mehr “nur” aus der Perspektive der Mehrheit zu betrachten, sondern auch aus der Perspektive der betroffenen Zielgruppe mit folgenden Einschränkungen:
Augenerkrankungen, behinderte Sicht:
Dauerhaft: Rot-Grün Sehschwäche, Grauer Star, Netzhautablösung, ...
Temporär: Sonneneinstrahlung, Hornhautverletzung, ...
Bewegungseinschränkungen:
Dauerhafte Mobilitätseinschränkung
Temporär: Arm in Schiene/Gips
Sprache:
17% der Österreicher sind funktionale Analphabeten, die Muttersprache ist nicht Deutsch
Demographischer Wandel:
Ältere Menschen/Nutzer
Die Rolle des Cookie-Banners im Rahmen der Barrierefreiheit
Für viele Nutzer mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Herausforderungen können Cookie-Banner eine tatsächliche Barriere darstellen.
Ein Cookie-Banner, der sich nicht mit der Tastatur bedienen lässt, der unlesbar ist für Screenreader oder so kompliziert formuliert ist, dass er rechtlich absichert, aber nicht aufklärt – ist nicht nur schlecht gestaltet. Er ist in seiner Funktion nicht barrierefrei. Achte darauf, dass diese Elemente gut gestaltet sind, um allen Nutzern eine einfache Bedienung zu ermöglichen. Und nicht zu vergessen: Selbstverständlich muss es jedem Nutzer möglich sein, über die Nutzung seiner personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO eine Entscheidung treffen zu können.
Tipps für die Gestaltung eines barrierefreien Cookie Banner mit WebCare

Wahrnehmbarkeit
Die richtig Wahl des Farbkontrastes
Ein starker Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund ist essentiell für die Lesbarkeit – besonders für Menschen mit Sehbehinderungen, die auf klare visuelle Unterschiede angewiesen sind.
Informiere über die Textform - nicht über die Farbe
In der Barrierefreiheit gilt ausschließlich der Grundsatz, dass Informationen nicht nur durch Farbe vermittelt werden dürfen. Daher sollten solche Informationen immer zusätzlich in Textform oder durch visuelle Elemente hervorgehoben werden. D.h. den Button für die Zustimmung zur Einwilligung in Grün zu gestalten und den Button zur Ablehnung in Rot - verstößt gegen das Gesetz.
Achtung! Abgesehen davon ist die Beeinflussung durch Farben - dem sogenannten “Dark Patterns" - ohnehin untersagt. Die Buttons für die Einwilligung sowie für die Ablehnung müssen auf der sogenannten ersten Ebene gleichberechtigt dargestellt werden.
Bedienbarkeit
Navigieren und bedienen via Tastatur
Sorgen dafür, dass alle Funktionalitäten im Cookie-Banner per Tastatur bedienbar sind, auch ohne Maus. Stelle sicher, dass der User dabei unterstützt wird, einfach zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo er sich befindet. Beim Öffnen/Bedienen des Cookie-Banners sollte der Tastaturfokus automatisch auf das erste interaktive Element springen und nach dem Schließen sollte der Fokus auf die ursprüngliche Position der Website zurückkehren.
Gestalte Checkboxen und On-/Off Schalter ansteuerbar
Gestalte die Checkboxen und/oder die On-/Off-Schalter so, dass sie ebenso mit der Tastatur bedienbar sind. Die Checkboxen sollten mit einem passenden sowie aussagekräftigen Text versehen sein. Für Schalter, die man ein- und ausschalten kann, muss ein klarer Status hinterlegt sein.
Verständlichkeit
Gib deinem Cookie-Banner einen aussagekräftigen Titel
Sorge dafür, dass der Consent-Banner vorhersehbar aussieht und funktioniert, indem der Banner einen aussagekräftigen Titel bzw. Überschrift hat. So kann der Screenreader die relevanten Informationen korrekt auslesen und der User weiß, dass er sich jetzt auf der Oberfläche des Consent-Banners befindet.
Informiere lesbar und verständlich
Komplexe und schwer verständliche - oftmals technische und/oder juristisch verfasste - Texte können eine Hürde für kognitiv oder visuell beeinträchtigte Menschen sein. Schreibe Texte im Consent-Banner in einfacher und verständlicher Sprache und vermeide fachspezifische Begriffe.

Fazit
Mit der Consent Management Platform - WebCare von Datareporter (bestehend aus: Consent-Banner, Datenschutzerklärung, Impressum und integriertem Tag Manager), hast du die Möglichkeit, deinen Consent-Banner barrierefrei zu gestalten. WebCare wurde demnach von der ersten Konzeption und der ersten Codezeile an, entlang der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) entwickelt – einem internationalen Standard für barrierefreie Internetangebote. Bei wichtigen Weiterentwicklungen von WebCare war zudem der Österreichische Blindenverband beratend tätig. Die Inhalte, die WebCare zur Verfügung stellt und die du in deine Seite einbindest – Cookie Banner, Datenschutzerklärung und Impressum – sind technisch gemäß der Regeln der Barrierefreiheit umgesetzt, werden standardmäßig barrierefrei dargestellt und erfüllen die Vorgaben für barrierefreie Bedienbarkeit.
Damit erfüllst du genau das, was das Barrierefreiheitsgesetz fordert – und du gehst gleichzeitig einen Schritt weiter: Du schaffst Vertrauen beim Nutzer durch Transparenz und Fairness.
Save the Date LinkedIn-Live-Talk

Barrierefreiheit im Fokus
Barrierefreier Cookie-Banner: bereit für das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ab 28.06.2025
Wie sich Unternehmen jetzt auf das am 28. Juni 2025 in Kraft tretende Barrierefreiheitsgesetz vorbereiten können und was das für dein Consent Management auf deiner Website bedeutet, klären wir in einem weiteren LinkedIn-Live-Talk.
📅 Datum: 30. April 2025
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Moderation & Experten:
Ing. Anna Völkl (Leitung Entwicklung, Magento Master bei MSTAGE), Daniel Gaubinger-Börner (Projektmanager, MSTAGE) und Sonja Seirlehner (Head of Business Development bei Datareporter) laden gemeinsam zum öffentlichen Live-Talk ein.
Wir sprechen über:
✔️ Das neue Barrierefreiheitsgesetz – und was es für die Praxis bedeutet
✔️ Cookie-Banner zwischen UX, Recht und Ethik
✔️ Warum Transparenz mehr ist als ein Pop-up
Quellen & Zitationen:
Datenschutzbehörde Republik Österreich, Link abgerufen am 8.4.25, https://dsb.gv.at/rechte-pflichten/ihre-rechte-als-betroffene-person
Büchereiverband Österreichs, Link abgerufen am 8.4.25, https://www.wirlesen.org/artikel/lesen-gesellschaft/lesen-sprache/leseschwaechen/analphabetismus-in-oesterreich
Bundeskanzleramt der Republik Österreich, Link abgerufen am 8.4.25, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012316&FassungVom=2025-06-28
Wirtschaftskammer Österreich, Link abgerufen am 8.4.25, https://www.wko.at/ce-kennzeichnung-normen/informationen-zum-barrierefreiheitsgesetz
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Link abgerufen am 8.4.25, https://www.w3.org/TR/WCAG21/#title
EUR-Lex, Link abgerufen am 8.4.25, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32018D2048
Bildquellen:
AI-Bild generiert mit Midjourney
Anna Völkl und Daniel Gaubinger-Börner, MSTAGE
Sonja Seirlehner, Datareporter
Screenshots, SaaS WebCare von Datareporter
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